Digitalisierung

Sichern aller Daten der Buchhaltung auf Server und AGENDA. Ihre Daten sind rund um die Uhr 24/7 für Sie einsehbar. Datenschutz und Datensicherheit sind oberstes Prinzip. Die Regeln der EU-DSGVO werden durch die Bearbeitung der Daten in sicheren Bereichen der AGENDA Anwendungen umgesetzt.

Die Vorschriften werden rechtssicher umgesetzt, fragen Sie bei uns an.

Buchhaltung

Wir arbeiten seit 2018 mit AGENDA

Für anstehende Prüfungen erstellen wir die Daten und organisieren Vertretung und Prüfung, unabhängig von Art und Umfang der Prüfungen.

Für die Buchhaltung erhalten Sie einen Vertrag über die Buchhaltung sowie einen Vertrag über Datenschutz und Datensicherheit. Im Download finden Sie sowohl diese als auch eine Gebührentabelle über die anfallenden Kosten

Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle

Ihre Rechnungen und Buchhaltungsdaten werden direkt in AGENDA verbucht. Die Buchhaltung umfasst ausschließlich alle Belange der periodengerechten Erfassung von Belegen. Die Buchhaltungsergebnisse können über das Online-Portal von AGENDA abgerufen und geprüft werden. Das Portal ermöglicht die rechtssichere Versendung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Vorbereitende Arbeiten der Jahresabschlüsse – von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zur Bilanz

Als Steuerfachangestellter in freier Mitarbeit arbeite ich mit einer Hamburger Steuerberatungsgesellschaft zusammen

Wir sind auch in der Lage Ihrem Steuerberater zuzuarbeiten und die Ergebnisse abzustimmen

Auf der Grundlage der gebuchten Belege, oder Ihrer Buchhaltungsunterlagen, auch aus anderen Programmen, bereiten wir die Jahresabschlüsse vor und stimmen diese mit unserer Steuerberatungsgesellschaft
– oder Ihrem Steuerberater –
ab.

Unternehmensberatung

Von der Unternehmensgründung und Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes bis zu periodengerechten Auswertung sind wir für Sie der richtige Partner.

Wir beraten Sie bei Firmengründungen
Wir recherchieren Fördermittel
Wir werten mit Ihnen Ihre Betriebsergebnisse aus

Die neuesten Vorschriften für Unternehmen werden genau hier umgesetzt
Liquiditätsplanung und Budgetierung
Zuarbeit zu Banken

Das Neueste „Verfahrensdokumentation“

Alle Steuerpflichtigen, die Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) erstellen, müssen die GoBD beachten, sofern sie unternehmerische Prozesse EDV-gestützt abbilden und ihre Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten teilweise oder ganz in elektronischer Form erfüllen. Dabei gelten die GoBD ganz unabhängig von der Betriebsgröße.

Ein wichtiger Teilbereich der GoBD, der alle drei Hauptbereiche berührt, ist die Verfahrensdokumentation, in der insbesondere alle relevanten IT-Prozesse dargestellt werden müssen. Quelle Deubner Verlag

Wir erstellen Rechtssicher Ihre Verfahrensdokumentation. Sie wissen noch nicht was für Sie wichtig ist?

Werden Sie unser Mandant

Lohnabrechnung

Über AGENDA erstellen wir die Lohnabrechnungen für Ihr Unternehmen. Dabei haben wir alle Änderungen stets aktuell im Programm. Wir bearbeiten auch Baulohn, inkl. SOKA Bau.

Bei Prüfungen erstellen wir die Zuarbeit und prüfen die Ergebnisse. Krankenkassen oder Abrechnungsstellen können sich jederzeit an uns wenden und erhalten, nach Ihrer Genehmigung, Auskunft und Unterlagen.

Die Lohnabrechnungen können sowohl per Brief oder E-Mail gesendet werden. Ebenfalls möglich ist die Abholung der Lohnabrechnungen durch alle Mitarbeiter über ein Portal.

So wird sichergestellt, dass Sie sich um die täglichen Aufgaben kümmern können und im Background professionelle Hilfe und Abrechnung finden. Ein Kontakt kann sich also lohnen!